Wikipedia im Recht

09.Februar 2006

Die gegen Wikipedia erwirkte einsweilige Verfügung wurde nun vom Amtsgericht Charlottenburg aufgehoben. Bravo. Allerdings könnten die Kläger immer noch in die Berufung gehen, also glaub ich mal, dass ist noch nicht die letzte Meldung dazu. [via heise.de]

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